Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Version 2.1 · Stand 16.06.2026 · gilt ausschließlich für Unternehmer (§ 14 BGB). Ergänzend gelten der Auftragsverarbeitungsvertrag (Anhang A) und die KI-Nutzungsbedingungen — BETA (Anhang C); die Links dazu stehen in der Präambel. Wesentliche Änderungen kündigen wir mit mindestens 60 Tagen Frist an.
Präambel
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") regeln die Nutzung der von der HEINI Operations UG (haftungsbeschränkt) betriebenen Software-as-a-Service-Plattform „heini.app" einschließlich des integrierten KI-gestützten Assistenten („KI-Kollege") durch unternehmerische Kunden.
(2) BETA-Hinweis (zwingend lesen): heini.app ist die erste produktiv ausgelieferte Version der HEINI-Plattform. Die KI-Komponenten befinden sich in einem Versuchsstadium und sind keine etablierte Standardtechnologie. Einzelheiten und Rechtsfolgen ergeben sich aus § 4 und aus Anhang C.
(3) Diese AGB sind das Hauptdokument. Sie werden ergänzt durch: Anhang A — Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO; Anhang B — Vergütung, Tarife, Aktionspakete (mit der Bestellung individualisiert); Anhang C — KI-Nutzungsbedingungen — BETA; Anhang D — Service Level Agreement (optional, Enterprise); Anhang E — EU-Data-Act-Addendum; Anhang F — DSA-Addendum, soweit anwendbar. Anhänge B, D, E und F werden mit der Auftragsbestätigung bzw. dem Enterprise-Vertrag individualisiert übermittelt und sind nicht auf der Website abrufbar.
(4) Im Widerspruchsfall gilt: individueller Auftrag / Auftragsbestätigung → Anhang A (AVV) → diese AGB → übrige Anhänge alphabetisch.
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, Kundenkreis
1.1 Anbieter. Vertragspartner ist die HEINI Operations UG (haftungsbeschränkt), Wierling 19, 48301 Nottuln, Deutschland, Geschäftsführer: Daniel Heinen. Pflichtangaben nach § 5 DDG / § 18 MStV / § 35a GmbHG im Impressum.
1.2 Ausschließlich unternehmerische Nutzung (B2B). Die Plattform wird ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen angeboten. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind als Kunden ausgeschlossen. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde seine Unternehmereigenschaft.
1.3 Geltungsbereich. Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung von heini.app sowie alle Module, KI-Funktionen und unterstützenden Dienste, auch für künftige Geschäfte gleicher Art.
1.4 Abwehrklausel. Abweichende Bedingungen des Kunden werden — auch bei Kenntnis — nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, HEINI stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
2.1 HEINI stellt dem Kunden während der Vertragslaufzeit die SaaS-Plattform heini.app über das Internet zur Verfügung. Sie umfasst den KI-Kollegen und die im gebuchten Tarif (Anhang B) aufgeführten Module.
2.2 Die Bereitstellung erfolgt ausschließlich über die Infrastruktur des Anbieters (§ 9.4). Eine Installation beim Kunden findet nicht statt.
2.3 Geschuldet ist der Zugriff auf die jeweils aktuelle Version am Übergabepunkt (Router-Ausgang des Rechenzentrums). Internetanbindung, Endgeräte und Browser des Kunden sind nicht Vertragsgegenstand.
2.4 Soweit die Plattform KI im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 („AI Act") enthält, weist HEINI gemäß Art. 50 AI Act ab dem 02.08.2026 deutlich erkennbar darauf hin (Anhang C).
2.5 Hochrisiko-Anwendungen im Sinne des Anhangs III AI Act sind ausgeschlossen. Der Kunde setzt die Plattform nicht zu nach AI Act, DSGVO oder anderem Recht verbotenen oder als hochrisiko klassifizierten Zwecken ein. HEINI bewertet insbesondere keine Bewerber automatisiert; personalbezogene Funktionen sind standardmäßig deaktiviert. Verstöße berechtigen zur fristlosen Sperrung (§ 11).
§ 3 Leistungsbeschreibung, Service Level, Support
3.1 Die geschuldeten Funktionen ergeben sich aus der bei Bestellung gültigen Leistungsbeschreibung, dem gewählten Tarif (Anhang B) und — bei Enterprise — dem SLA (Anhang D).
3.2 Ohne individuelles SLA ist HEINI bemüht, eine Jahresverfügbarkeit von 99,0 % an der Übergabe-Schnittstelle zu erreichen; eine weitergehende Garantie wird nicht zugesichert. Wartung, höhere Gewalt und vom Kunden zu vertretende Ausfälle bleiben außer Betracht.
3.3 Support per E-Mail an hallo@heini.app, Mo–Fr 09:00–17:00 Uhr (Berlin), ausgenommen Feiertage in NRW; Reaktion spätestens nächster Arbeitstag.
3.4 HEINI darf Wartungsfenster außerhalb der Service-Zeiten legen und Updates, Patches und Bugfixes im laufenden Betrieb einspielen, soweit zumutbar.
§ 4 BETA / Versuchsstadium der KI — wesentlicher Risikohinweis
4.1 BETA-Status. heini.app ist die erste produktive Version. Die KI-Funktionen sind in einem Versuchsstadium und keine ausgereifte Standardtechnologie. Der Kunde nimmt zur Kenntnis: die KI wird in Methodik, Trainingsdatenstand und Output-Qualität laufend angepasst; Funktionen können temporär unverfügbar sein; Verhalten und Ergebnisse sind nicht vollständig vorhersehbar und nicht jederzeit reproduzierbar; Halluzinationen, fehlerhafte Ausgaben, faktische Irrtümer und Bias-Effekte sind nach heutigem Stand der Technik nicht vollständig auszuschließen.
4.2 Quittungspflicht. Der Kunde bestätigt diesen BETA-Hinweis im Checkout (Pflicht-Checkbox) bzw. in der Enterprise-Sales-Form gesondert. Ohne diese Quittung kommt kein Vertrag zustande.
4.3 Keine Tauglichkeitszusicherung für unternehmenskritische Prozesse. HEINI sichert nicht zu, dass die KI-Funktionen für bestimmte unternehmenskritische, sicherheitsrelevante, gesundheitsbezogene oder rechtsförmliche Entscheidungen geeignet sind. Der Kunde prüft KI-Ausgaben vor jeder rechtsverbindlichen oder vermögensrelevanten Verwendung selbst auf Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Rechtsverträglichkeit (Human-in-the-Loop-Pflicht).
4.4 Reichweite. Diese Klausel beschränkt nicht die zwingenden Haftungstatbestände nach § 8.1. Sie konkretisiert nur Leistungsgegenstand und berechtigte Erwartung im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB.
4.5 BETA-Kennzeichnung. HEINI darf KI-Funktionen in der UI mit „BETA" kennzeichnen. Der Wegfall des Hinweises in einer späteren Version ist keine konkludente Tauglichkeitszusicherung.
§ 5 Bestellung, Vertragsschluss, Hybrid-Checkout
5.1 Zwei Bestellwege. (a) Self-Service-Checkout auf heini.app — verbindlicher Abschluss mit Klick auf den deutlich beschrifteten Button „Zahlungspflichtig bestellen". (b) Enterprise-Sales-Form — Angebot in Textform, Vertragsschluss durch Gegenzeichnung oder Auftragsbestätigung.
5.2 Pflichtangaben im Self-Service-Checkout. Vor verbindlicher Bestellung erhebt HEINI: Firma, Rechtsform, Anschrift, USt-IdNr. (falls vorhanden); vertretungsberechtigte Person, dienstliche E-Mail, Telefon; sowie vier nicht vorausgewählte Pflicht-Bestätigungen — Unternehmereigenschaft (§ 14 BGB), BETA-Klausel (§ 4.2), Kenntnisnahme dieser AGB inkl. AVV, Datenschutzerklärung. Die angezeigten Texte werden revisionssicher protokolliert.
5.3 Vertragsschluss. Im Self-Service mit Zugang der Auftragsbestätigung per E-Mail; im Enterprise-Verfahren mit Gegenzeichnung bzw. Zugang der Auftragsbestätigung.
5.4 Mitschick-Pflicht in Textform. Unverzüglich nach Vertragsschluss übersendet HEINI: Auftragsbestätigung, diese AGB v2.1, Anhang A (AVV), Anhang C (KI-Nutzungsbedingungen BETA), den individuellen Anhang B sowie Links zu Datenschutzerklärung und Impressum.
5.5 Verbraucherausschluss. Verbraucher (§ 13 BGB) sind ausgeschlossen (§ 1.2). Ein Widerrufsrecht nach § 312g BGB besteht im B2B-Verkehr nicht.
§ 6 Nutzungsrechte, Daten, KI-Output
6.1 HEINI räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares, nicht-unterlizenzierbares, auf die vereinbarte Nutzeranzahl beschränktes Nutzungsrecht ein.
6.2 Trainings-Verbot. HEINI nutzt Kundendaten nicht zum Training, Fine-Tuning oder zur Modell-Verbesserung — auch nicht über eingesetzte Sub-KI-Anbieter (vertraglich abgesichert, Anhang A).
6.2a Eigenes Modell des Kunden (BYOK). Der Kunde kann optional ein eigenes KI-Modell bzw. einen eigenen Modell-Anbieter (Bring-Your-Own-Key) bereitstellen. Dann erfolgt die Inferenz über den vom Kunden gewählten Anbieter; Auswahl, Vertragsbeziehung und datenschutzrechtliche Verantwortung für diesen Anbieter liegen beim Kunden. Die HEINI-Default-Sub-Anbieter (Anhang A Ziff. 7) gelten nur, soweit kein BYOK genutzt wird.
6.3 Output-Eigentum. Der auf Eingaben des Kunden erzeugte KI-Output steht — soweit rechtlich zuordenbar — dem Kunden zu. HEINI erhebt keine eigenen Schutzrechte am Output. Auf Schutzrechte Dritter weist HEINI hin; der Kunde prüft die Verwendbarkeit eigenverantwortlich (§ 4.3).
6.4 Eingabe-Verantwortung. Der Kunde stellt sicher, dass er zur Verarbeitung der eingegebenen Daten berechtigt ist. Personenbezogene Daten Dritter nur bei wirksamer Rechtsgrundlage nach Art. 6 (ggf. Art. 9) DSGVO.
6.5 Transparenz (AI Act Art. 50). HEINI kennzeichnet die KI-Interaktion erkennbar; synthetische Inhalte werden als solche kenntlich gemacht (Anhang C).
6.6 Anker ISO/IEC 42001. HEINI orientiert sich an ISO/IEC 42001; eine Zertifizierung wird nicht zugesichert, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.
6.7 Keine Steuerberatung (StBerG). Soweit Funktionen Buchhaltung, Belegverarbeitung, Kontierung oder Steuer-Übergaben (z. B. DATEV) betreffen: HEINI bereitet Buchungen, Kontierungen und Belegzuordnungen vor und legt sie dem Kunden zur Freigabe vor. Das Buchen und die steuerliche Würdigung obliegen dem Kunden bzw. seinem Steuerberater. HEINI leistet keine geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen i. S. d. §§ 2–5 Steuerberatungsgesetz (StBerG) und keine Steuerberatung.
6.8 Keine Rechts-/Inkassodienstleistung (RDG). Soweit Funktionen offene Forderungen des Kunden betreffen (Zahlungserinnerung, Mahnung, Inkasso-Vorbereitung): HEINI erkennt offene Posten und schlägt Zahlungserinnerungen/Mahnungen zur Freigabe vor; der Versand erfolgt erst nach Freigabe des Kunden. Eine Inkasso-Bearbeitung erfolgt ausschließlich als Übergabe an einen vom Kunden beauftragten, nach § 10 RDG registrierten Inkasso-Dienstleister. HEINI erbringt keine eigenständige Inkasso- oder sonstige Rechtsdienstleistung i. S. d. §§ 2, 3 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). (Abzugrenzen von § 7.4, der nur das eigene Zahlungs-Mahnwesen von HEINI betrifft.)
§ 7 Vergütung, Zahlung, Cluster-Tarife
7.1 Die Vergütung richtet sich nach dem im Checkout gewählten Tarif bzw. dem in der Auftragsbestätigung individualisierten Anhang B.
7.2 Cluster-Tarif / Aktionspakete. Beim Wechsel in ein höherwertiges Paket während der Cluster-Laufzeit wird der gezahlte Anteil pro rata temporis angerechnet. Bei vorzeitiger Beendigung außerhalb der ordentlichen Kündigung erfolgt keine Rückerstattung des Cluster-Restbetrags; § 11.4 bleibt unberührt.
7.3 Rechnungsstellung monatlich oder je nach Tarif für die Mindestlaufzeit, jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
7.4 Zahlung per SEPA-Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte; Zahlungsziel 14 Tage. Verzug nach Mahnung oder fristlos bei Terminüberschreitung (B2B).
7.5 Preisanpassung. HEINI darf die Vergütung mit 60 Tagen Frist zum Beginn einer neuen Vertragsperiode anpassen. Bei Erhöhung um mehr als 5 % p. a. besteht ein Sonderkündigungsrecht zum Anpassungs-Stichtag.
§ 8 Haftung, Cap-Mechanik
8.1 Unbeschränkte Haftung. HEINI haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Rahmen übernommener Garantien, nach dem Produkthaftungsgesetz und nach Art. 82 DSGVO. Diese Tatbestände werden durch die folgenden Absätze nicht beschränkt.
8.2 Cap-Mechanik. Im Übrigen — bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) — ist die Haftung je Schadensfall begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens auf den höheren der Beträge: (a) 25.000 EUR pro Schadensfall oder (b) die in den letzten 12 Monaten gezahlte Vergütung; die Gesamthaftung pro Vertragsjahr überschreitet 250.000 EUR nicht.
8.3 Eine Haftung für leicht fahrlässige Verletzung nicht-wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.
8.4 Folge-/indirekte Schäden. Die Haftung für entgangenen Gewinn und reine Vermögensschäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit nicht eine Kardinalpflicht verletzt wird. § 8.1 bleibt unberührt.
8.5 KI-spezifische Haftung. HEINI haftet nicht für Schäden daraus, dass der Kunde KI-Ausgaben entgegen § 4.3 ohne eigene Prüfung verwendet hat.
8.6 Mitwirkung / Schadensminderung. Den Kunden treffen zumutbare Mitwirkungs- und Schadensminderungspflichten (Datensicherung außerhalb der Plattform, unverzügliche Mängelanzeige, reproduzierbare Fehlermeldungen).
§ 9 Datenschutz, Datensicherheit, Hosting, AVV
9.1 HEINI verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag (Art. 28 DSGVO). Es gilt der AVV (Anhang A).
9.2 Meldefrist. HEINI meldet Datenschutzverletzungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntniserlangung an die hinterlegte DSGVO-Kontaktadresse des Kunden.
9.3 Anker. Orientierung an ISO/IEC 27001, BSI C5 Type 2, DSGVO, BDSG, AI Act; eine Zertifizierung wird nicht zugesichert, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.
9.4 Hosting-Garantie EU/EWR — Standort Falkenstein. HEINI verarbeitet Kundendaten auf Servern innerhalb der EU/des EWR. Standard-Verarbeitungsort ist das Hetzner-Rechenzentrum Falkenstein (FSN1), Deutschland (Single-Tenant je Kunde). Eine abweichende Hosting-Region wird ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch eines Enterprise-Kunden im Einzelvertrag (Anhang B/D) vereinbart; ohne solche Vereinbarung verbleibt die Verarbeitung in Falkenstein/Deutschland. Eine Übermittlung in Drittländer erfolgt nur, soweit in Anhang A ausgewiesen und auf wirksamer Transfer-Grundlage (Adäquanzbeschluss, EU-Standardvertragsklauseln 2021 mit TIA, oder DPF).
9.5 KI-Sub-Auftragsverarbeiter. Die aktuelle Liste ergibt sich aus Anhang A Ziff. 7. Über Änderungen wird der Kunde 30 Tage vorab informiert und kann aus wichtigem Grund widersprechen.
9.6 Doppelrolle. Soweit HEINI Daten zu eigenen Zwecken (Abrechnung, IT-Sicherheit, Telemetrie, Rechtsverfolgung) verarbeitet, ist HEINI insoweit eigener Verantwortlicher; Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.
§ 10 EU Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854)
10.1 HEINI gewährt die nach Kapitel VI Data Act vorgesehenen Rechte: effektives Switching zu einem alternativen Anbieter, funktionale Äquivalenz und Datenportabilität, diskriminierungsfreie Beendigung. Einzelheiten Anhang E.
10.2 Switching-Gebühren werden ab dem 12.01.2027 nicht mehr erhoben (Art. 29 Data Act).
§ 11 Laufzeit, Kündigung, Folgen
11.1 Laufzeit. Der Vertrag beginnt mit Zugang der Auftragsbestätigung und läuft auf unbestimmte Zeit, mindestens für die im Tarif/Cluster ausgewiesene Mindestlaufzeit.
11.2 Ordentliche Kündigung. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit 30 Tagen Frist zum Monatsende in Textform.
11.3 Außerordentliche Kündigung. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (für HEINI insbesondere wesentlicher Zahlungsverzug, Verstoß gegen § 2.5 oder § 6.4).
11.4 Pro-rata Refund. Bei berechtigter außerordentlicher Kündigung des Kunden wegen wesentlicher Pflichtverletzung von HEINI besteht Anspruch auf pro-rata-Rückzahlung im Voraus gezahlter Vergütung.
11.5 Datenexport / -löschung. Nach Vertragsende stellt HEINI 30 Tage einen Export im branchenüblichen Format (CSV/JSON) bereit; danach Löschung gemäß Anhang A, gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
§ 12 Änderungen dieser AGB
12.1 HEINI darf diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit zur Anpassung an Rechtsänderungen, technische Entwicklungen oder veränderte Verhältnisse erforderlich und der Kunde nicht unangemessen benachteiligt wird.
12.2 Die Änderung wird mindestens 60 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail angekündigt und deutlich gekennzeichnet.
12.3 Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang in Textform, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Rechtsfolge wird in der Mitteilung hingewiesen.
12.4 Bei fristgerechtem Widerspruch darf HEINI den Vertrag zum Wirksamkeitstermin der Änderung außerordentlich kündigen.
§ 13 Schlussbestimmungen
13.1 Anwendbares Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2 Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von HEINI (48301 Nottuln, AG Coesfeld / LG Münster), soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. HEINI bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
13.3 Textform. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB); dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
13.4 Salvatorische Klausel. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; an ihre Stelle tritt die zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
13.5 ODR-Hinweis (deklaratorisch). HEINI ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen (§ 36 VSBG), da Verbraucher nach § 1.2 ausgeschlossen sind.
Stand
Version 2.1 — Stand 16.06.2026. HEINI Operations UG (haftungsbeschränkt), Wierling 19, 48301 Nottuln, Geschäftsführer: Daniel Heinen. Aktenzeichen HEINI-OPS/AGB-360-16062026.