KI-Nutzungsbedingungen (BETA)
Anhang C zur AGB v2.1 · Version 2.1 · Stand 16.06.2026. Diese Bedingungen ergänzen und konkretisieren §§ 4, 6 der AGB für die KI-Funktionen, insbesondere den KI-Kollegen.
Präambel
(1) Diese KI-Nutzungsbedingungen konkretisieren §§ 4, 6 der AGB v2.1 für die Nutzung der KI-Funktionen von heini.app.
(2) Bei Widerspruch zwischen diesem Anhang C und der AGB gehen die strengeren Regelungen vor; im Zweifel die, die den Kunden besser schützen.
1. BETA-Status — wesentlicher Hinweis
1.1 heini.app ist die erste produktive Version. Die KI-Funktionen befinden sich in einem Versuchsstadium und sind keine etablierte Standardtechnologie.
1.2 Der Kunde nimmt zur Kenntnis: KI-Modelle werden laufend aktualisiert (Methodik, Trainingsdatenstand, Output-Qualität); Funktionen können temporär unverfügbar oder im Verhalten verändert sein; identische Eingaben können zu unterschiedlichen Ausgaben führen; Halluzinationen sind nach heutigem Stand der Technik nicht vollständig auszuschließen; faktische Irrtümer, Bias-Effekte und veraltete Informationen sind möglich.
1.3 Quittungspflicht. Der Kunde bestätigt diesen BETA-Status bei jeder Bestellung gesondert (Pflicht-Checkbox / Pflichtfeld in der Enterprise-Form). Ohne Quittung kein Vertragsschluss.
1.4 HEINI darf KI-Funktionen in der UI mit „BETA" kennzeichnen. Der Wegfall des Hinweises in einer späteren Version begründet keine konkludente Tauglichkeitszusicherung.
2. Eingabeverantwortung des Kunden
2.1 Der Kunde ist allein verantwortlich für die eingegebenen Daten („Prompts", „Dokumente", „Datensätze"). Er stellt sicher, dass er zur Verarbeitung berechtigt ist, für personenbezogene Daten eine wirksame Rechtsgrundlage nach Art. 6 (ggf. Art. 9) DSGVO besteht, keine Geschäftsgeheimnisse Dritter unberechtigt eingebracht werden und keine rechtswidrigen Inhalte (insbesondere §§ 86, 86a, 130, 131, 184 StGB) eingegeben werden.
2.2 Der Kunde stellt HEINI von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung von Ziff. 2.1 beruhen, soweit er dies zu vertreten hat.
2.3 Verbotene Eingaben (Auswahl): sensible Daten Dritter ohne Rechtsgrundlage; vertrauliche Informationen, deren Verarbeitung ihm untersagt ist (z. B. NDAs); Inhalte für Hochrisiko-Anwendungen im Sinne des Anhang III AI Act (§ 2.5 AGB).
3. KI-Output — Eigentum, Rechte, Prüfpflicht
3.1 Eigentumszuordnung. Der auf Eingaben des Kunden erzeugte Output steht — soweit rechtlich zuordenbar — dem Kunden zu. HEINI erhebt keine eigenen Schutzrechte am Output, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
3.2 Keine Rechtsbestandsgarantie. HEINI sichert nicht zu, dass der Output frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde prüft die Verwertbarkeit eigenverantwortlich (Urheber-, Marken-, Persönlichkeitsrechte, lizenzrechtliche Bindungen, Datenbankrechte).
3.3 Human-in-the-Loop-Pflicht. Der Kunde verwendet KI-Output nicht ohne eigene inhaltliche Prüfung für rechtsförmliche, vermögensrelevante, sicherheitsrelevante oder gesundheitsbezogene Entscheidungen (Kardinalpflicht, korrespondiert mit § 4.3 AGB). Insbesondere bei Buchhaltungs-/Steuer-Funktionen (vgl. AGB § 6.7 — keine Steuerberatung i. S. d. StBerG) und bei Mahn-/Inkasso-Funktionen (vgl. AGB § 6.8 — keine Rechts-/Inkassodienstleistung i. S. d. RDG) bereitet HEINI nur vor; die fachliche bzw. rechtliche Würdigung und der Vollzug liegen beim Kunden bzw. seinem Steuerberater oder einem registrierten Inkasso-Dienstleister.
3.4 Halluzinations-Disclaimer. HEINI haftet nicht für Schäden, die daraus resultieren, dass der Kunde Output ohne die nach 3.3 erforderliche Prüfung verwendet. Die unbeschränkten Haftungstatbestände nach § 8.1 AGB bleiben unberührt.
4. Training-Verbot
4.1 HEINI verwendet Eingaben und Output des Kunden nicht zum Training, Fine-Tuning oder zur Verbesserung eigener oder fremder KI-Modelle.
4.2 HEINI verpflichtet die eingesetzten Sub-KI-Anbieter (AVV Anhang A, Ziff. 7) vertraglich, Kundendaten nicht zum Training zu verwenden.
4.3 HEINI darf aggregierte und vollständig anonymisierte Telemetrie (Anzahl Requests, Antwortzeiten, Token-Verbrauch) zur Plattform-Optimierung verwenden; eine Re-Identifikation einzelner Eingaben ist ausgeschlossen.
5. Transparenz nach AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689)
5.1 Art. 50 AI Act. HEINI weist ab dem 02.08.2026 für eine natürliche Person erkennbar darauf hin, dass sie mit einer KI interagiert, soweit dies nicht aus den Umständen offensichtlich ist.
5.2 Synthetische Inhalte. Vom KI-Kollegen erzeugte synthetische Inhalte (Text, Bild, Audio, Video) werden maschinenlesbar und für eine natürliche Person erkennbar als KI-generiert gekennzeichnet, soweit Art. 50 Abs. 2 AI Act dies vorsieht.
5.3 Hochrisiko-Verbot. Die Nutzung für Hochrisiko-Anwendungen im Sinne des Anhang III AI Act ist gemäß § 2.5 AGB ausgeschlossen; der Kunde sichert dies organisatorisch ab.
5.4 Verbotene Praktiken (Art. 5 AI Act). Die Nutzung zu nach Art. 5 verbotenen Praktiken (Social Scoring, manipulative Verhaltensbeeinflussung, biometrische Echtzeit-Fernidentifikation im öffentlichen Raum u. a.) ist ausgeschlossen; Verstöße berechtigen zur fristlosen Sperrung (§ 11 AGB).
6. Eingesetzte KI-Modelle und Sub-Anbieter
6.1 Die eingesetzten Modelle und Sub-Anbieter ergeben sich aus Anhang A (AVV), Ziff. 7.
6.2 HEINI darf Modelle und Sub-Anbieter wechseln; ein Wechsel wird nach AVV Ziff. 7.4 angekündigt.
6.3 Modell-Klassifikation. Soweit HEINI Allzweck-KI-Modelle (Art. 51 ff. AI Act) einsetzt, geschieht dies in Übereinstimmung mit den Anforderungen an die nachgelagerte Nutzung (Art. 53 ff.).
6.4 Eigenes Modell des Kunden (BYOK). Der Kunde kann optional ein eigenes KI-Modell bzw. einen eigenen Anbieter (Bring-Your-Own-Key) einbringen. Dann erfolgt die Inferenz über den vom Kunden gewählten Anbieter; Auswahl, Vertragsbeziehung und datenschutzrechtliche Verantwortung liegen beim Kunden (vgl. AGB § 6.2a, AVV Ziff. 7.3a). Die HEINI-Default-Sub-Anbieter gelten nur, soweit kein BYOK genutzt wird.
7. Geltungserhalt und Beendigung
7.1 Bei Widerspruch zwischen diesem Anhang C und Werbeaussagen geht dieser Anhang C vor.
7.2 Beendet der Kunde den Vertrag wegen wesentlicher Pflichtverletzungen von HEINI im KI-Bereich, gelten § 11.3, § 11.4 AGB (außerordentliche Kündigung, Pro-rata-Refund). Version 2.1 — Stand 16.06.2026.